Die schwarze Plakette

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Umweltplaketten Für Oldtimer

Blaue Umweltplakette H

Blaue „Umweltplakette H“ zum Ankleben an der Scheibeninnenseite! (schwarz)

Blaue „Umweltplakette H“ zum Ankleben an der Scheibeninnenseite! (blau)

Blau „Umweltplakette H“ zum Ankleben an der Scheibeninnenseite! (blau)

Umweltplakette für die Autofahrer, die für Ihre Fahrzeuge keine der vorgeschriebenen Plaketten bekommen, haben wir diese witzige Lösung:

Umweltplakette H, „Historisches Kulturgut“

10 X Feinstaubplakette Umweltplakette
10 X Umweltplakette

80mm Durchmesser wie das Original
hochwertiger Siebdruck in zwei Farben
UV-beständige Selbstklebefolie
klebt von innen und kann mit Filzstift beschriftet werden
mit Feld für persönlichen Eintragungen oder des Kennzeichens
Dieser Aufkleber berechtigt Sie allerdings nicht zu einer Einfahrt in eine Umweltzone.

Der Weiterverkauf bei EBAY etc. ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet

Informationen für Wiederverkäufer bitte hier klicken



Schadstoffgruppe/ Plakette
Ottomotoren Dieselmotoren Dieselmotoren mit Partikelfilter
Schadstoffgruppe 1 – unsere Umweltplakette 1:
Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. mit geregelten Katalysator nach Anlage XXIV und XXV StVZO
Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter
00, 03-13, 15, 17, 91, 92 00-24, 34, 40, 77, 88 keine
Schadstoffgruppe 2 – Rote Umweltplakette:
Diesel-PKW nach Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter
keine 25-29, 35, 41, 71 Stufe PM 01: 19, 20, 23, 24Stufe PM 0: 14, 16, 18, 21, 22, 2 34, 40, 77
Schadstoffgruppe 3 – Gelbe Umweltplakette:
Diesel-PKW nach Euro 3 bzw. D3 oder Euro 2 mit Partikelfilter
keine 30, 32, 36, 37, 42, 44-52, 72 Stufe PM 0: 28, 29Stufe PM 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25-27**), 34, 35, 40, 41, 71, 77
Schadstoffgruppe 4 – Grüne Umweltplakette:
Diesel PKW nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4 oder Euro 3 mit Partikelfilter sowie zukünftige Abgasstufen
PKW mit Ottomotor nach Anlage XXIII oder 52. Ausnahmeverordung zur StVZO, Euro1 bis Euro 4 sowie zukünftige Abgasstufen
KFZ ohne Verbrennungsmotor (zb. Elektromotor, Brennstoffzelle)
01, 02, 14, 16 ,18-70, 71-75*), 77 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 Stufe PM 1: 27**), 49-52Stufe PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66Stufe PM 4Stufe PM 5
Erläuterung zu PM:

PM = Partikelminderungsstufen

PM 01:

dies gilt für schwere Diesel-PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe EURO 1. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters gilt für die Fahrzeuge der EURO-2-Diesel Grenzwert von 0,170g/km der Gruppe III.

PM 0:

dies gilt für Diesel-PKW mit EURO-1-Abgasnorm und für schwere Diesel-PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe EURO-2. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für EURO-2-Diesel PKW geltende Partikelmasse Grenzwert von 0,100g/km einhalten.

PM 1:

für Diesel-PKW mit EURO-1 & EURO-2 Abgasnorm und schwere Diesel PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III gem. Richtlinie 98/69/EG Zeile A (EURO3/II, Euro 3/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der EURO 3 DIESEL PKW Grenzwert von 0,05g/km eingehalten werden.

PM 2:

für Diesel-PKW mit EURO 3 Abgasnorm und schwere Diesel PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III gem. Richtlinie 98/69/EG Zeile B (EURO 4/II, EURO 4/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der EURO-4-Diesel-PKW Grenzwert von 0,025g/km eingehalten werden.

PM 3:

für Diesel-PKW mit EURO-4-Abgasnorm. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den halbierten Euro-4-Partikelmassegrenzwert für Diesel-PKW von 0,0125g/km einhalten.

PM 4:

für Diesel PKW mit Euro 4 Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber nicht mit sogenannten geschlossenen Partikelfiltern ausgerüstet werden konnten die eine Minderungsrate von mehr als 90% erreichen. Durch die Nachrüstung müssen die Fahrzeuge den EURO-5-Abgaswert von 0,005g/km einhalten.

PM 5:

für Diesel-PKW mit EURO-3 und EURO-4 Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab dem Tage an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden oder werden, den zukünftigen EURO-5-Abgasgrenzwert von 0,005g/km einhalten.

Zusätzliche Information

Gewicht 0.008 kg


Artikelnummer:
140
Preis:
6,00 €
Enthaltene Mehrwertsteuer 19 %
0,96 €

Zuzüglich Porto und Verpackung.



AGB - Lieferbedingungen



Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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